Beschaffung & Vergaberecht

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Beschaffungsordnung modernisieren: interne Wertgrenzen an das Landesrecht 2026 angleichen

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Aktenordner in Regalen einer Verwaltung

In vielen Rathäusern liegt die eigentliche Bremse nicht im Vergaberecht, sondern im eigenen Aktenschrank. Die Länder haben 2026 die Wertgrenzen angehoben, die interne Beschaffungsordnung stammt aber häufig aus einer Zeit, in der ein Direktauftrag bei 1.000 Euro endete.

Das Ergebnis ist eine Verwaltung, die ein Ausschreibungsverfahren für zwölf Monitore durchläuft, obwohl das Land diese Bestellung längst als Direktauftrag zulässt.

Was sich 2026 tatsächlich verändert hat

Die Bewegung ist bundesweit und ungewöhnlich schnell. Brandenburg hat die Grenze für Direktaufträge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro netto angehoben, Sachsen-Anhalt zum 7. November 2025 ebenfalls auf 100.000 Euro, das Saarland seit 1. Juli 2025 auf denselben Wert.

Mecklenburg-Vorpommern hat zum 3. März 2026 nachgezogen, mit 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und 150.000 Euro bei Bauleistungen. In Baden-Württemberg liegen Direktaufträge für Kommunen bei Liefer- und Dienstleistungen bei 100.000 Euro, befristet bis Oktober 2027.

Bayern gilt nach der Übersicht von Optiso-Consult vom Mai 2026 als liberalster Standort mit Direktaufträgen bis 250.000 Euro netto, befristet bis 31. Dezember 2029. Sachsen setzt seit 1. Januar 2026 den Direktkauf bei 50.000 Euro an, Thüringen bei 30.000 Euro, Rheinland-Pfalz bei 10.000 Euro.

Hamburg, Bremen und Berlin bleiben mit Direktaufträgen zwischen 3.000 und 10.000 Euro bei den bisherigen, engen Grenzen. Niedersachsen hat am 3. März 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Direktauftragsgrenze auf 100.000 Euro heben soll; für Schulen gilt dieser Wert dort bereits.

Nebenbei sind die EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2026 leicht gesunken, auf 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen klassischer Auftraggeber und 5.404.000 Euro für Bauleistungen.

Der Sonderfall Nordrhein-Westfalen

NRW hat nicht nur Zahlen verändert, sondern das System. Mit § 75a GO NRW entfallen seit 1. Januar 2026 alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren, und UVgO wie VOB/A sind unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr verpflichtend anzuwenden.

Die bisherigen Kommunalen Vergabegrundsätze sind ersatzlos außer Kraft getreten. Damit sind zugleich bestehende kommunale Regelungen über Kommunalvergaben aufgehoben, was für NRW-Kommunen bedeutet: ohne eigene Satzung gibt es derzeit keine interne Verfahrensgrundlage.

Beachten Sie dabei eine Formfrage, die schnell übersehen wird. Wertgrenzen für anzuwendende Vergabeverfahren gehören in eine Satzung, nicht in eine Dienstanweisung. Die gpaNRW stellt dafür ein aktualisiertes Muster bereit.

Warum die interne Grenze meist unter der Landesgrenze liegt

Interne Grenzen wurden historisch aus zwei Gründen niedrig gesetzt: als Korruptionsprävention und als Steuerungsinstrument der Kämmerei. Beides bleibt legitim, rechtfertigt aber selten den Abstand, den viele Kommunen heute haben.

Prüfen Sie deshalb zuerst das Verhältnis. Wenn Ihr Land 100.000 Euro erlaubt und Ihre Dienstanweisung bei 5.000 Euro endet, entscheidet nicht das Vergaberecht über Ihre Durchlaufzeiten, sondern ein Dokument aus dem eigenen Haus.

Die Reform nimmt Ihnen die Verantwortung nicht ab. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung gelten unverändert, Beschaffungsentscheidungen müssen weiterhin sachlich begründet und dokumentiert sein.

Vier Schritte, die eine kleine Verwaltung in einer Woche schafft

Erstens: Fundstelle Ihres Landes heraussuchen und mit Datum notieren. Ohne diese Grundlage lässt sich keine interne Grenze begründen.

Zweitens: die geltende Beschaffungsordnung gegen diese Grenze legen und die Abweichungen markieren. Meist betrifft es zwei bis vier Beträge, nicht das ganze Dokument.

Drittens: eine gestaffelte interne Grenze festlegen, die unter der Landesgrenze liegen darf, aber nicht um den Faktor zwanzig. Ergänzen Sie eine Zeichnungsberechtigung je Stufe, dann ersetzen Sie Formalismus durch Zuständigkeit.

Viertens: die Dokumentationspflicht als festen Bestandteil hinterlegen. Was in den Vorgang gehört, beschreibt der Beitrag zur Vergabedokumentation beim Direktauftrag.

Was der neue Spielraum in der Praxis bedeutet

Zwölf Bildschirmarbeitsplätze im Bauamt, ein Ratssaal mit Konferenztechnik, ein Austausch der Endgeräte im Bürgerbüro: Vorhaben dieser Größenordnung liegen in den meisten Ländern jetzt im Direktauftragsbereich.

Genau dafür ist der Shop von kommune.digital gebaut. Sie stellen den Warenkorb zusammen, sehen Preise und Verfügbarkeit in derselben Ansicht und bestellen direkt, ohne Angebotseinholung über Wochen.

Der Preisnachweis fällt dabei als Nebenprodukt an. Ein datierter Ausdruck aus dem Shop belegt die Marktpreisrecherche und wandert zusammen mit der Bestellbestätigung in den Vorgang.

Welche Wertgrenzen die Länder ansetzen, vertieft der Beitrag zum Ländervergleich 2026. Wie der Direktauftrag formal abläuft, steht in Beschaffung ohne Ausschreibung.

Ein Risiko, das Sie mitregeln sollten

Höhere Grenzen erhöhen die Zahl der Vorgänge ohne Wettbewerb. Kommunale Spitzenverbände warnen vor Untransparenz und vor Nachteilen für Unternehmen ohne direkten Zugang zur Vergabestelle.

Nehmen Sie deshalb zwei Sätze in die Beschaffungsordnung auf: einen zur Rotation der angefragten Anbieter bei wiederkehrenden Beschaffungen, einen zur jährlichen Auswertung der Direktaufträge durch die Rechnungsprüfung. Das kostet wenig und nimmt der Aufsicht die naheliegendste Beanstandung vorweg.

Nächster Schritt

Setzen Sie die Angleichung als Vorlage für die nächste Ratssitzung an und beschließen Sie sie mit einem Wirkungsdatum. Bis dahin arbeiten Sie mit der bestehenden Fassung weiter, danach mit der neuen.

Für die erste Bestellung unter der neuen Grenze nutzen Sie den Shop. Vertragspartner ist die kommune.digital.solutions GmbH, ein gemeinsames Angebot mit der Bechtle AG.

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