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Barrierefreier Arbeitsplatz: welche Hardware die Verwaltung wirklich braucht

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Ergonomischer Arbeitsplatz mit Tastatur, ergonomischer Maus und Laptop

Barrierefreiheit in der Verwaltung wird oft nur als Software-Thema verstanden: barrierefreie Website, barrierefreies Dokument, barrierefreie Fachanwendung. Der Arbeitsplatz selbst, an dem Kommunalbeschäftigte täglich sitzen, gerät dabei leicht aus dem Blick.

Dabei entscheidet auch die Hardware darüber, ob jemand seine Arbeit erledigen kann. Dieser Beitrag zeigt, was die Rechtslage fordert und welche Geräte den Unterschied machen.

Was BITV 2.0 vom öffentlichen Dienst verlangt

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, verpflichtet Stellen von Bund, Ländern und Kommunen dazu, ihre IT barrierefrei zu gestalten. Sie setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verweist als Maßstab auf WCAG 2.1 auf Stufe AA.

Betroffen sind nicht nur öffentlich sichtbare Websites und Apps. Auch die Software, mit der Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen arbeiten, samt elektronischer Dokumente, fällt unter die Pflicht zur Barrierefreiheit.

Der technische Maßstab dahinter ist die europäische Norm EN 301 549. Sie beschreibt in eigenen Kapiteln nicht nur Software, sondern ausdrücklich auch Anforderungen an Hardware, etwa an Tastaturen und Kartenleser. Genau an dieser Stelle wird aus einer rechtlichen Pflicht eine Beschaffungsfrage.

Warum die Hardware am Arbeitsplatz zählt

Eine barrierefreie Fachanwendung nützt wenig, wenn der Bildschirm zu klein ist, um sie ohne Mühe zu lesen. Ein Beschäftigter mit eingeschränktem Sehvermögen braucht einen ausreichend großen Monitor mit klarem Kontrast, damit vergrößerte Darstellung überhaupt lesbar bleibt.

Ähnlich bei der Eingabe. Wer motorische Einschränkungen hat, kommt mit einer Standardtastatur oft nicht zurecht. Tastaturen mit tastbaren Markierungen, gut abgesetzten Tasten oder größeren Beschriftungen machen den Unterschied zwischen selbstständigem Arbeiten und ständiger Hilfe.

Auch der Publikumsverkehr gehört dazu. Kartenleser und Bedienterminals im Bürgerbüro müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Einschränkung sie nutzen können. Barrierefreiheit betrifft also nicht nur den einen Kollegen im Team, sondern jeden, der mit der Verwaltung zu tun hat.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine neue Sachbearbeiterin mit stark eingeschränktem Sehvermögen tritt ihren Dienst an. Die Fachanwendung ist zugänglich, aber am Standardmonitor kann sie kaum lesen. Erst ein großer Bildschirm mit hohem Kontrast und eine Tastatur mit tastbaren Markierungen machen den Platz nutzbar. Ohne die passende Hardware bleibt die beste Software für sie unerreichbar, und die Einarbeitung stockt vom ersten Tag an.

Welche Geräte konkret in Frage kommen

Für einen barrierearmen Arbeitsplatz zählen vor allem drei Gruppen. Große, kontraststarke Monitore erleichtern das Lesen und die Vergrößerung. Ergonomische und tastbar gestaltete Eingabegeräte helfen bei der Bedienung. Zugängliche Kartenleser und Terminals öffnen den Zugang im Kundenkontakt.

Auf kommune.digital findet sich diese Arbeitsplatz-Hardware im Sortiment für Verwaltungsarbeitsplätze, von Monitoren über Eingabegeräte bis zu Peripherie für das Bürgerbüro. Die Logistik läuft über Bechtle, das größte IT-Systemhaus Deutschlands, mit bundesweiter Lieferung.

Der ehrliche Rahmen: Hardware allein reicht nicht

Ein Punkt gehört klar gesagt: Kein Gerät macht einen Arbeitsplatz für sich genommen barrierefrei. Die Norm verlangt das Zusammenspiel aus zugänglicher Software, passenden Dokumenten und geeigneter Hardware.

Ein großer Monitor hilft nur, wenn die Fachanwendung Vergrößerung zulässt. Eine gute Tastatur nützt wenig, wenn die Software sich nicht per Tastatur bedienen lässt. Die Hardware ist ein notwendiger Teil, nicht die ganze Lösung. Wer sie beschafft, sollte parallel die Software- und Dokumentenseite mitdenken.

Wie Kommunen das ohne langes Verfahren beschaffen

Der Bedarf an barrierefreier Ausstattung entsteht oft kurzfristig, etwa wenn ein neuer Kollege einen angepassten Arbeitsplatz braucht. Ein monatelanges Vergabeverfahren passt dazu nicht.

Für Beschaffungen unterhalb der Vergabeschwelle lässt sich die passende Ausstattung direkt im Shop bestellen, ohne eigenes Verfahren. Ob Ihr Vorhaben in diesen Rahmen fällt, ordnet der Schwellenwert-Check ein. Bleibt der Bedarf klein und konkret, ist der direkte Weg über kommune.digital meist der schnellste.

Nächster Schritt

Prüfen Sie die Arbeitsplätze in Ihrer Verwaltung auf die Punkte, die BITV 2.0 fordert, und notieren Sie, wo Monitor, Eingabegerät oder Terminal an ihre Grenzen kommen. Stellen Sie die passende Ausstattung auf kommune.digital zusammen, damit die Nachrüstung startet, sobald der Bedarf feststeht.


Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Die neue BITV 2.0, Portal Barrierefreiheit: BITV 2.0, Portal Barrierefreiheit: EN 301 549. Redaktion: GFKD AG.

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